Arbeitsmedizin
Ziel einer wirksamen Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz ist die Gesundheit zu erhalten und zu fördern, aus dem Arbeitsleben resultierende schädigende Einflüsse zu verhindern, Krankheiten und Gesundheitsschäden früh zu erkennen, sowie eine berufliche Wiedereingliederung nach länger dauerndem krankheitsbedingtem Ausfall zu begleiten. Insbesondere auch vor dem Hintergrund neuer rechtlicher Grundlagen haben die hierauf ausgerichteten Bemühungen der Arbeitsmedizin an Bedeutung gewonnen.
Prävention und Früherkennung helfen, gesundheitlichen Risiken entgegen zu wirken. Ein “gesunder” Arbeitsplatz wirkt sich nicht nur positiv auf das Befinden der Mitarbeiter aus, sondern trägt auch zum Wohle des Unternehmens im Allgemeinen bei. Unsere erfahrenen Arbeits- und Betriebsmediziner unterstützen den Arbeitgeber und die sonstigen Verantwortlichen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz und im Gesundheitsschutz.
Unsere Arbeits- und Betriebsmediziner sind Berater für alle arbeitsmedizinischen und arbeitswissenschaftlichen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung.
So unterstützen Sie unsere Experten zum Beispiel bei:
- Gefährdungsermittlung und -beurteilung
- Gestaltung von Arbeitsabläufen
- Arbeitszeit- und Pausenregelung
- Untersuchung der Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen und Erarbeitung von Vorschlägen, um diese zu vermeiden
- betrieblichem Eingliederungsmanagement
- Durchführung erforderlicher arbeitsmedizinischer Untersuchungen
Auch bei folgenden Themen sind sie die richtigen Ansprechpartner:
- Planung, Ausführung, Unterhaltung von Betriebsanlagen
- Auswahl von persönlicher Schutzkleidung
- arbeitsphysiologischen, -hygienischen, -psychologischen und ergonomischen Fragen
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen
- Durchführung regelmäßiger Betriebsbegehungen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit