Arbeitssicherheit
Erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit führen die Aufgaben gemäß § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) aus und beraten Arbeitgeber und Führungsverantwortliche in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Wir unterstützen sie bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz, wie z. B.:
- Planung, Ausführung, Unterhaltung von Betriebsanlagen
- Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen, persönlicher Schutzkleidung
- Einführung neuer Arbeitsverfahren
- Durchführung regelmäßiger Betriebsbegehungen mit dem Betriebsarzt
- Einwirken auf die Einhaltung der Vorschriften durch die Beschäftigten
Weiterhin unterstützen wir sie bei der Umsetzung der Anforderungen aus verschiedenen Arbeitsschutzvorschriften:
- Erstellen von Gefahrstoffverzeichnissen
- Erstellen von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Maschinen
- Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für die Anwendung von Gefahrstoffen
- Durchführung von orientierenden Messungen wie Lärm, Beleuchtung, Gefahrstoffe und Klima
- Umsetzen der Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz, wie z.B. Durchführen und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
- Durchführen von Risikobeurteilungen für Maschinen
- Erstellen von Explosionsschutzdokumenten
- Hilfe bei der Umsetzung der Biostoffverordnung, Bildschirmarbeitsplatzverordnung, Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung, Arbeitsstättenverordnung,PSA-Benutzungsverordnung und des Jugendarbeitsschutzgesetzes