Wussten Sie schon? Sicherheit- und Gesundheitsschutz müssen regelmäßig überprüft werden
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit. Außerdem wacht sie über die Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die evers Arbeitsschutz GmbH hilft Ihnen dabei, diese Verordnung umzusetzen und somit den rechtssicheren Stand Ihres Unternehmens zu gewährleisten.
Prüfungen durch Personen mit Befähigungsgrad 1
- Leitern und Tritte
- Gerüste
- Anschlagmittel
Prüfungen durch Personen mit Befähigungsgrad 2
- Spielgeräte
- Flurförderzeuge
- Kraftbetriebene Türen und Tore
- Krane
- Winden, Hub- und Zuggeräte
- Fall-Stopp-Schutzausrüstung
- Ortsfeste und ortsveränderliche Arbeitsmittel
- Maschinen und Anlagen
Prüfungen durch Personen mit Befähigungsgrad 3
- Ortsfeste elektrische Anlagen nach VDE- und VDS-Richtlinien
- Prüfung Elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV)
- Blitzschutzprüfung gemäß VDE
Beratung durch befähigte Personen in Bezug auf
- fest- und schwachgebundener Asbest
- Arbeiten auf kontaminierten Bereichen
- Prüfung von Kühlschmierstoffen